Tatsächlich geleistete Arbeit sollte immer auch entlohnt werden. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ermöglicht Arbeitnehmern- und -gebern einen Überblick über abgeleistete Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz regelt wesentliche Punkte wie das Arbeiten an Feiertagen, die Mindestdauer täglicher Ruhezeiten und die maximale Arbeitszeit pro Tag. Nun plant das Bundesarbeitsministerium eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, welche die elektronische Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der realen täglichen Arbeitszeit vorschreibt.
Wir bei CONTISS legen großen Wert darauf, dass Arbeitszeiten sicher erfasst werden und somit Informationen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten vorliegen. Nur so können Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht einhalten und gegebenenfalls einschreiten. Ebenfalls wird Arbeitnehmern die Kontrolle der Abrechnung der erfassten Arbeitszeit und der sauberen Erfassung von Überstunden ermöglicht.
Unsere Personalsoftware bietet verschiedene Möglichkeiten der Zeiterfassung und der Überblicksdarstellung von Zeit und Leistung der Beschäftigten sowie eine entsprechende anteilige Zuordnung von Umsatz zu einzelnen Mitarbeitern. Unterschieden wird dabei zwischen der Arbeitszeitverwendung und der Erfassung der Anwesenheitszeit. Während es bei erstgenanntem darum geht, festzuhalten, welche Arbeit in welchem zeitlichen Umfang geleistet wurde und inwiefern diese abrechenbar ist, dient letztere der Dokumentation im Sinne aktueller gesetzlichen Regelungen – CONTISS bringt hier also betriebsinterne Interessen mit denen von Gesetzgeber und Arbeitnehmer in Einklang miteinander.
Um die Erfassung der Anwesenheitszeit auch für das Unternehmen nützlich zu gestalten, haben wir diese bei CONTISS mit einem vollständig digitalen Arbeitszeitkonto sowie einem Portal für Urlaubsanträge und Reisekostenabrechnungen kombiniert. Damit können Mitarbeiter und Arbeitgeber immer auf einen Blick sehen, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Überstundenausgleich hat und wie viele Urlaubstage im laufenden Jahr noch zur Verfügung stehen. Und natürlich ist dies bei CONTISS in die digitale Personalakte integriert.
Mit CONTISS als Zeiterfassungssoftware gelingt die Leistungserfassung in Ihrem Unternehmen unkompliziert und schnell und Sie erfüllen obendrein die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der elektronischen Dokumentation. Dabei pflegen wir den Anspruch, topaktuell auf gesetzliche Neuregelungen zu reagieren und die Zeiterfassung dahingehend zu optimieren. Damit Sie die Rundenzeiten Ihrer Mitarbeiter genau im Auge behalten.
Sehr geehrte:r Interessent:in
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere CONTISS-Komplettlösung für Dienstleistungsunternehmen interessieren. Nachfolgend können Sie mit Hilfe des Preisrechners ermitteln, was Sie Ihre persönliche CONTISS Komplettlösung in Zukunft monatlich kosten wird.
Unser monatlicher Preis setzt sich danach aus drei Komponenten zusammen:
Die Dienstleistungspauschale berechnet sich in Abhängigkeit von Ihrem Jahresumsatz.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Auftragserteilung ein einmaliger Implementierungsaufwand von 4.500 EUR zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet wird. Dieser umfasst das Aufsetzen und Einrichten Ihrer Datenbank, die Übernahme und Einrichtung der Buchhaltung, die Anlage sämtlicher User samt Berechtigungen sowie die Schulungen und den erfahrungsgemäß intensiveren Support im ersten Monat der Nutzung bis alle Anfangsfragen geklärt sind.