Einer der wichtigsten Bausteine Ihrer CONTISS-Komplettlösung ist die GoBD-konforme Archivierung. Unternehmen müssen alle aufbewahrungspflichtigen Dokumente über die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in einem elektronischen Archivsystem verwahren. Für elektronisch erstellte Dokumente (z. B. E-Mails) reicht die physische Aktenverwahrung damit nicht mehr aus. Nutzen Sie unsere universelle, webbasierte Software zum Archivieren für die sichere Speicherung und den prompten Zugriff auf alle im Unternehmen vorhandenen Daten, Dokumente, E-Mails sowie Papierakten.
Die CONTISS-Komplettlösung protokolliert Änderungen, verknüpft Informationen und erspart zeitraubendes Suchen. Durch die gezielte Vergabe von Zugriffsrechten sind alle Daten vor unerwünschtem Zugriff geschützt. Jeder sieht mithilfe der Software zum Archivieren nur das, was er sehen darf.
Als Steuerpflichtiger sind Sie für die Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Buchführung verantwortlich und müssen bei Bedarf alle Belege vorlegen. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) legen Folgendes fest:
Neben den steuerlich relevanten Belegen sind alle Unterlagen aufzubewahren, die für die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen von Bedeutung sind. Dies gilt auch für digitale Belege. Elektronische Belege, die im Unternehmen entstehen oder eingehen, müssen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverändert archiviert werden. Dabei kann Sie unsere Software zum Archivieren unterstützen.
Folgende Anforderungen werden in der GoBD gestellt – und im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Finanzamt kontrolliert:
Vollständigkeit und Richtigkeit
Alle steuerlich relevanten Buchungen müssen lückenlos und korrekt aufgezeichnet werden.
Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
Ein Betriebsprüfer muss die steuerrelevanten Buchungen verstehen und überprüfen können.
Unveränderbarkeit
Buchungen und Aufzeichnungen sind so zu archivieren, dass der ursprüngliche Zustand nachvollziehbar bleibt.
Zeitnahe Erfassung und Ordnung
Unterlagen dürfen nicht unstrukturiert gesammelt werden, sondern sind in geordneter Form und zeitnah zu erfassen.
Von den GoBD betroffen sind neben dem Finanzbuchführungssystem auch das Warenwirtschafts- und Zahlungsverkehrssystem, die Anlagen- und Lohnbuchhaltung sowie die gesamte elektronische Kommunikation zur Geschäftsanbahnung und -abwicklung. Mithin alles, was es der Finanzverwaltung ermöglicht zu verstehen, wie und welches Geschäft abgewickelt und wie es verbucht wurde.
Mit der CONTISS-Komplettlösung, inklusive einer Software zum Archivieren, erfüllen Sie diese Anforderungen ganz einfach.
Gerne beraten wir Sie zu den Archivierungsanforderungen bezüglich Ihres Unternehmens und demonstrieren Ihnen bei einem Demo-Termin die Funktionen und Besonderheiten von CONTISS. Wir laden Sie dazu ein, im Anschluss daran die Software selbst zu testen, um sich ein unabhängiges Bild von allen Funktionen, einschließlich der Software zum elektronischen Archivieren Ihrer Dokumente, machen zu können.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und fordern Sie Ihre Demo an.
Sehr geehrte:r Interessent:in
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere CONTISS-Komplettlösung für Dienstleistungsunternehmen interessieren. Nachfolgend können Sie mit Hilfe des Preisrechners ermitteln, was Sie Ihre persönliche CONTISS Komplettlösung in Zukunft monatlich kosten wird.
Unser monatlicher Preis setzt sich danach aus drei Komponenten zusammen:
Die Dienstleistungspauschale berechnet sich in Abhängigkeit von Ihrem Jahresumsatz.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Auftragserteilung ein einmaliger Implementierungsaufwand von 4.500 EUR zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet wird. Dieser umfasst das Aufsetzen und Einrichten Ihrer Datenbank, die Übernahme und Einrichtung der Buchhaltung, die Anlage sämtlicher User samt Berechtigungen sowie die Schulungen und den erfahrungsgemäß intensiveren Support im ersten Monat der Nutzung bis alle Anfangsfragen geklärt sind.
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